Startseite > BÜRGERSERVICE > Gebühren
Der Wasserverbrauch wird mittels Wasserzähler ermittelt und am 15. November abgerechnet. Zu jedem Quartal (15. Feb., 15. Mai und 15. Aug.) werden Vorauszahlungen - errechnen sich aus dem Vorjahres-Wasserverbrauch gemäß Wasserzähler - vorgeschrieben.
Wassergebühren