Wasserbezugsgebühr

Der Wasserverbrauch wird mittels Wasserzähler ermittelt und am 15. November abgerechnet.
Zu jedem Quartal (15. Feb., 15. Mai und 15. Aug.) werden Vorauszahlungen - errechnen sich aus dem Vorjahres-Wasserverbrauch gemäß Wasserzähler - vorgeschrieben.

Wassergebühren