Hundehaltung

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Bei der Anmeldung Ihres Hundes benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes (Impfpass des Hundes)
  • Nachweis über die Ablegung eines Sachkunde-Kurses (Sachkundenachweis)
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Eintragung in einer Heimtierdatenbank (Chipnummer)
  • Informationen über den Vorbesitzer des Hundes

Wichtige Hinweise:

Hunde dürfen nur von Personen gehalten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die nötige Sachkunde für das Halten von Hunden verfügen und psychisch, physisch sowie geistig in der Lage sind, den Verpflichtungen nachzukommen.

Für jeden Hund muss eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000,00 Euro bestehen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

Ein Hund ist in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass

  • Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden.
  • Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden.
  • er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann.

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Wer einen Hunde führt, muss die Ausscheidungen des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Achten Sie hierbei auf die öffentlichen Hundekotsäcke-Ständer, welche an mehreren Stellen in Waldneukirchen aufgestellt sind.

Neu ist, dass Hundehalter/innen Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.

Weiters ist anzumerken, dass die Ausgabe und Verrechnung der Hundemarke direkt bei der Anmeldung im Gemeindeamt erfolgt.

Hundeabgabe:

Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe und wird automatisch im Zuge der Vorschreibung verrechnet. Die aktuellen Preise für die Hundehaltung entnehmen Sie bitte den aktuellen Steuern und Abgaben hier: Liste der Gebühren


OÖ Hundehaltegesetz

Termine für Sachkundenachweise

OÖ. Hunderatgeber