Personenstandsurkunden

Die Personenstandsurkunden stellt das zuständige Standesamt aus. Zuständig ist jenes Standesamt, wo sich der Personenstandsfall ereignet hat und nicht die Wohnsitzgemeinde.

Zuständig

  • Gschliffner Birgit (Meldeamt, Standesamt, Bürgerservice, Wahlen, Staatsbürgerschaftsevidenz)