Mutter-Kind-Pass-Bonus

Für Kinder, die ab 1. Jänner 2002 geboren werden, wurde dieser Bonus eingestellt.
Für Kinder, welche vor dem 1. Jänner 2002 geboren wurden, kann dieser binnen 2 Jahren, nach Vollendung des 1. Lebensjahres beantragt werden. Formulare liegen im Gemeindeamt auf.
Voraussetzung: Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wurden durchgeführt.

Zuständig