Grundsteuer

Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Steuermessbetrag des Einheitswertes, der vom zuständige Finanzamt ermittelt wird. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz (dzt. 500 %) multipliziert und dies ergibt den jährlichen Grundsteuerbetrag. Dieser ist in 4 gleichen Teilbeträgen, je Quartal, zu bezahlen, wenn der jährlich fällige Grundsteuerbetrag einen solchen von € 75,-- übersteigt.

Zuständig